In jedem Formular gibt es zwei Arten von Eingabefeldern:
Eingabefelder, die mit * gekennzeichnet sind: Diese Felder müssen ausgefüllt werden. Sie können das Formular nicht absenden, wenn diese Pflichtfelder nicht vollständig ausgefüllt sind.
Eingabefelder ohne *: Diese Felder können ausgefüllt werden.

In diesem Fall ist ein Pflichtfeld nicht oder nicht korrekt ausgefüllt. Hinweistexte zum Ausfüllen sehen Sie in roter Schrift unter dem jeweiligen Eingabefeld.

Manche Eingabefelder enthalten zusätzlich ein sogenanntes "Info-i". Wenn Sie die Maus oder den Cursor über das Info-i bewegen, poppt ein Fenster mit zusätzlichen Informationen auf.
Bei diesen Formularen der Bau- und Anlagenbehörde ist die „Automatische Befüllung" mit Stammdaten möglich:
Abbruchansuchen
Bauvorhaben - Meldepflichtig gemäß § 21 Stmk. BauG
Bauansuchen - Bewilligungspflichtig gemäß § 19 Stmk BauG
Bauansuchen - Bewilligungspflichtig - vereinfachtes Verfahren gemäß § 20 Stmk BauG
Technische Anlagen - Ansuchen um Bewilligung


- Bitte geben Sie Ihre Stammdaten für Bauverfahren im Formular Stammdatenerfassung ein.
- Speichern Sie die Stammdaten im Button „Weitere" mit der Funktion "Zwischenspeichern" lokal auf Ihrem PC ab.
- Gehen Sie auf der Einstiegsseite des Fachformulars auf die Funktion „Daten laden".
- Ihre Stammdaten werden dann im Fachformular automatisch eingefügt.
Sie haben drei Möglichkeiten, Unterlagen an die zuständige Stelle (Empfänger) zu übermitteln:
- Dokumenten-Upload im Online-Formular
- Kopien der Unterlagen mit der Post an die zuständige Stelle (Empfänger) schicken
- Kopien der Unterlangen persönlich bei der zuständigen Stelle (Empfänger) abgeben
Wenn Sie beim Ausfüllen des Online-Formulars nicht gleich alle Unterlagen in elektronischer Form griffbereit haben, können Sie das Online-Formular auch ohne Beilagen absenden. Die restlichen Unterlagen können sie dann auch mit der Post schicken oder persönlich vorbeibringen. Bitte berücksichtigen Sie, dass der Antrag erst bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig bei der zuständigen Stelle (Empfänger) eingelangt sind.